Unsere Dienstleistungen
- Erstellung von Steuererklärungen
- Steuerberatung und ‑optimierung
- Interkantonale/ nationale Steuerausscheidungen
- Mehrwertsteuer
- Quellensteuer
- Vertretung und Prüfung von Veranlagungen gegenüber den Steuerbehörden
Hoferbad 12
9050 Appenzell
071 788 38 48
info@nefftreuhand.ch
Steuerberatung | Neff Treuhand AG.
Unternehmenskunden
Die Steuerberatung für Unternehmen verlangt nach steuerlichem Know-how, betriebswirtschaftliches Wissen und viel Fingerspitzengefühl. Denn dieser sensible Bereich kann über den Erfolg Ihres Unternehmens entscheiden.
Eine individuelle und optimale Steuerberatung ist für Unternehmen von grosser Bedeutung. Durch Erfahrung und Kompetenz zeigen wir Ihnen diverse Möglichkeiten auf Ihre Gesamtsteuerlast zu minimieren. Da sich das Steuerrecht stetig weiterentwickelt sind unsere Experten stets auf dem neuesten Stand und können Sie als Unternehmenskunden somit kompetent und optimal unterstützen.
Gerne informieren wir Sie über die einzelnen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit in einem persönlichen Gespräch.
Steuerberatung
Erstellung von Steuererklärungen
Eine massgeschneiderte und individuelle Steuerberatung und ‑optimierung ist heutzutage für Unternehmen, egal welcher Grüsse, besonders wichtig. Gemeinsam mit der Neff Treuhand AG sind Sie in Zukunft auf jegliche Steuerfragen professionell vorbereitet.
Eine strategische und langfristige Steuerplanung, wie auch eine kontinuierliche Steueroptimierung ist für jedes Unternehmen von zentraler Bedeutung. Neff Treuhand AG bietet Ihnen eine professionelle, transparente und vor allem individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung an.
Eine enge und transparente Zusammenarbeit mit unseren Kunden ermöglicht es uns, eine nachhaltige, individuelle Steuerplanung zu entwickeln, welche Ihre Interessen widerspiegelt und Ihren Vorstellungen nahe kommt.
Steuerberatung und ‑optimierung
Bevor Ihre Steuererklärung ausgefüllt wird, erhalten Sie auf Wunsch eine individuell und optimale Beratung von unseren Experten. Somit kann eine Steueroptimierung erreicht werden, welche Ihre Steuerlast deutlich minimiert. So kann beispielsweise die Einkommenssteuer auf zwei Arten optimiert werden: Reduktion der steuerbaren Einkünfte oder Erhöhung der Abzüge.
Eine enge und transparente Zusammenarbeit mit unseren Kunden ermöglicht es uns, eine nachhaltige, individuelle Steuerplanung zu entwickeln, welche Ihre Interessen widerspiegelt und Ihren Vorstellungen nahe kommt.
Interkantonale / – nationale Steuerausscheidungen
Sollten Sie als Unternehmen aufgrund diverser Standorte in mehreren Kantonen oder Gemeinden steuerpflichtig sein, wird das gesamte Einkommen und Ihr Gesamtvermögen auf Haupt- und Nebensteuerdomizile aufgeteilt. Besitzen Sie zudem Immobilien und/oder Betriebsstätten in mehreren Kantonen oder Gemeinden, so kommt es zu einer sogenannten Steuerausscheidung. Durch unsere langjährige Erfahrung als Treuhanddienstleister und Steuerberater erhalten Sie bei uns die für Sie optimale und stets transparente Beratung zum Thema Steuerausscheidung.
Mehrwertsteuer
In der Schweiz herrscht im europäischen Vergleich eine sehr niedrige Mehrwertsteuer-Belastung vor. Der Normalsatz beträgt aktuell 7.7%. Die Beherbergungsdienstleistungen werden mit 3.7% und die Güter des täglichen Bedarfs gar nur mit 2.5% besteuert. Andere Güter und Dienstleistungen, wie ärztliche Versorgung und Bildung, sind von der Mehrwertsteuer ganz ausgenommen.
Obwohl im Grunde alle Unternehmen Mehrwertsteuer bezahlen, handelt es sich bei dieser Steuerart um die individuellste. Auf den ersten Blick wirkt das Grundsystem der Mehrwertsteuer für Unternehmen recht einfach, jedoch birgt es beträchtliche Risiken und kann negative Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung haben (beispielsweise im Falle einer falschen Deklaration oder bei formalen Mängeln).
Neff Treuhand AG entlastet Sie in Detailfragen und übernimmt auf Wunsch gerne alle Aufgaben rund um die Mehrwertsteuer-Buchhaltung und ‑Abrechnung.
Sparen Sie mit Hilfe der langjährigen Erfahrung und dem Know-how der Neff Treuhand AG in Punkto Mehrwertsteuer Kosten ein.
Quellensteuer
Beschäftigen Sie als Unternehmen ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet monatlich die sogenannte Quellensteuer vom Erwerbs- und Ersatzeinkommen in Abzug zu bringen. Der jeweilige Quellensteuertarif ist kantonal geregelt und wird quartalsweise an die Kantonalen Steuerverwaltungen übermittelt.
Unsere Experten bei der Neff Treuhand AG übernehmen gerne alle Tätigkeiten für Sie, welche mit der Quellensteuer zusammenhängen: Beginnend mit der Feststellung einer Quellensteuerpflicht, über die Berechnung, bis hin zur Deklaration und Bezug der Quellensteuer durch Abzug vom Lohn Ihrer Mitarbeiter.
Vertretung und Prüfung von Veranlagungen gegenüber den Steuerbehörden
Nachdem Ihre Steuererklärung bei der jeweiligen Behörde eingereicht wurde, erhalten Sie die durch die Behörde geprüfte und möglicherweise angepasste Steuerveranlagung zurück. Auf Wunsch übernehmen wir von der Neff Treuhand AG die Prüfung dieser Verfügung und legen, falls nötig, Einspruch dagegen ein. Dabei übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit den Behörden und argumentieren im Sinne unserer Mandanten, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Selbstverständlich werden Sie als Kunde regelmässig und völlig transparent über die Geschehnisse und Fortschritte informiert – damit Sie immer auf dem Laufenden bleiben, sich jedoch um nichts kümmern müssen.